Anforderungen für die
Videozuschaltung
Da für die Funktion
Vid. zuschalt.
eine UMTS-Verbindung
erforderlich ist, hängt die Möglichkeit der Verwendung der
Funktion
Vid. zuschalt.
von der Verfügbarkeit des UMTS-
Netzes ab. Weitere Informationen zu diesem Dienst,
der Netzverfügbarkeit und den Kosten, die sich aus
der Verwendung dieses Dienstes ergeben, erhalten
Sie von Ihrem Diensteanbieter.
Zur Verwendung von
Vid. zuschalt.
müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
• Stellen Sie sicher, dass das Gerät für Verbindungen
von Person zu Person eingerichtet ist. Siehe
„Einstellungen“, S. 94.
• Vergewissern Sie sich, dass eine aktive UMTS-
Verbindung besteht und Sie sich innerhalb des
Sendebereiches des UMTS-Netzes befinden. Siehe
„Einstellungen“, S. 94. Wenn Sie die gemeinsame
Ansicht innerhalb eines UMTS-Netzes starten und
dann in ein GSM-Netz wechseln, wird die gemeinsame
Ansicht unterbrochen, der Sprachanruf jedoch
fortgesetzt. Das Starten von
Vid. zuschalt.
ist nicht möglich, wenn Sie sich außerhalb der UMTS-
Netzreichweite befinden (z. B. in einem GSM-Netz).
• Stellen Sie sicher, dass sowohl der Sender als auch der
Empfänger im UMTS-Netz eingebucht sind. Wenn Sie
jemanden zu einer Sitzung mit einer gemeinsamem
Ansicht einladen, der sein Gerät ausgeschaltet hat, sich
außerhalb der UMTS-Netzabdeckung befindet oder die
Funktion
Vid. zuschalt.
nicht installiert sowie sein
Gerät nicht für Verbindungen von Person zu Person
eingerichtet hat, erfährt der Empfänger nicht, dass Sie
eine Einladung senden. In diesem Fall werden Sie
jedoch in einer Fehlermeldung darüber informiert, dass
der Empfänger die Einladung nicht annehmen kann.
Anrufen
94